Buchungs - Bestimmungen FEWO.CH

Das sollten Sie wissen
Liebe Gäste
Sicher sind auch Sie daran interessiert, dass Ihre Ferienwohnungs-Reservation seriös und verlässlich reserviert und gebucht wird. Nichts schlimmeres, als am Ferienort anzukommen und mit der gebuchten Ferienwohnung stimmt etwas nicht. Vor diesem Ärger und Verdruss am ersten Ferientag möchten wir Sie verschonen.
Alle auf dieser Web-Site angezeigten Ferienwohnungen werden von erfahrenen Anbietern und Vermittlern angeboten, die schon viele Jahre Erfahrung im vermieten und vermitteln von Ferienwohnungen haben. Sie stehen Ihnen jederzeit mit „Rat und Tat“ zur Verfügung. Die Informationen über Mietobjekte werden von den Anbietern/Vermittlern vor Ort mit grösster Sorgfalt zusammengetragen. Trotzdem können sich aber Ungenauigkeiten oder Druckfehler im Text einschleichen. Für diese Fehler übernehmen weder der Web-Site-Betreiber, der Vermieter noch der Anbieter eine Haftung.
Es gilt das zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gültige Benutzungs-Reglement und die AGB
Wir wünschen Ihnen schöne Ferien.

Sofern Sie vom Vermieter eigene Buchungsbestimmumgen erhalten, gelten diese vom Vermieter.

Benutzungs-Reglement:
Generell gilt: Auf FEWO.CH werden Reseravtions-Anfagen getätigt.

Es besteht keinerlei Anspruch auf die Verfügbarkeit der angezeigten Angebote. Der Betreiber der Web-Site kann jederzeit den Dienst einstellen oder die Dienstleistungen anpassen. Die Zustellung von Bestätigungen und Daten kann nicht garantiert werden. Der Datentransfer zwischen den Partnern wird mit der grösstmöglichen Sicherheit ausgeführt. Für Missbrauch durch Dritte kann keine Haftung übernommen werden. Der Betreiber der Web-Site ist nicht für den Inhalt der Nachrichten,Texte, Beschriebe und Bilder verantwortlich. Widerrechtliches, unsittliches senden von Nachrichten und Belästigungen über dieses Medium sind ausdrücklich untersagt und werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Mit der Nutzung dieser Web-Site anerkennt der Nutzer dieses Reglement und die AGB.

Alle Objekte sind entsprechend der in den Preislisten angezeigten Mindestanzahl Tagen und den entsprechenden Anreise- bzw. Abreisetagen (z.Bsp.: Sa-Sa), buchbar.
Mit dem Senden Ihrer persönlichen Daten lösen Sie eine Anfrage auf das entsprechende Objekt aus, die Ihnen per Email bestätigt wird. Den Mietvertrag/Reservationsbestätigung erhalten Sie anschliessend direkt vom entsprechenden Anbieter, bzw. Vermittler, FEWO.CH selbst wird Ihnen niemals eine definitive Buchung des Objektes schicken.

Mietverträge oder Rechnungen 
Die Anbieter/Vermittler sind nicht für die örtliche Infrastruktur (Bergbahnen, Zufahrtsstrassen, Lärm von Baustellen und Veranstaltungen, oder Umfahrungen, Wasser, Elektrizität, Sportanlagen Events, etc.) verantwortlich.

Allgemeine  Bedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Ausnahmen und Abweichungen von diesen Bestimmungen werden jeweils auf den Mietverträgen mitgeteilt. (Hinweis im Objekt-Beschrieb beachten)
Mietpreise und Nebenkosten
Die auf der Web-Site kommunizierten Preise für Mieten und Nebenkosten sind verbindlich. Es können aber noch zusätzliche Nebenkosten entstehen, die nicht speziell auf der Web-Site angezeigt werden ( z.Bsp.: Kinderbett, Zusatzwäsche, Parkpl. für Zusatzfahrzeuge, Videogeräte, Kaminholz etc.). Diese Sonder-Kosten werden jeweils mit dem Anbieter/Vermittler direkt besprochen und abgerechnet.Alle Preise sind in Schweizer Franken. Die Preise gelten, sofern steuerpflichtig, inklusiv Mwst.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen müssen grundsätzlich auf die im Mietvertrag angegebenen Konten überwiesen werden. Die Zahlungsfristen sind genau einzuhalten. Als Frist gilt die „Valuta“ der Empfänger-Bank und nicht die der Absender-Bank. Zahlungen müssen in Schweizer Franken überwiesen werden. Bank- und Überweisungsspesen gehen zu Lasten der Mieter..Für kurzfristig abgeschlossene Mietverträge (innerhalb 60 Tagen) ist der ganze Mietbetrag in der auf dem Mietvertrag angegebenen Frist fällig.Nebenkosten werden in der Regel vor Ort bezahlt (Ausnahmen stehen im Mietvertrag). Diese müssen bar in Schweizer Franken, spätestens am Tag der Abreise, an die im Voucher ausgewiesenen Person/Büro bezahlt werden. Es ist ratsam, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Kreditkarten und Fremdwährungen werden nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage/Anmeldung akzeptiert.
Grundsätzlich gelten die auf dem Mietvertrag ausgedruckten Sonderbestimmungen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die auf dem Mietvertrag genannten Daten seiner Bestellung entsprechen. Unstimmigkeiten oder Abweichungen muss er sofort dem Vermieter melden und entsprechende Korrekturen verlangen.
Mietvereinbarung
Der Mietvertrag ist nur für die im Vertrag genannte Dauer gültig. Sie beginnt und endet mit der im Vertrag genannten Zeit- und Datumsangabe. Kurzfristige Verlängerungen oder Kürzungen sind im jeden Fall frühzeitig mit dem Anbieter/Vermittler direkt zu vereinbaren. Kann der Mieter nicht am vereinbarten Datum anreisen, reist früher als vereinbart ab oder erscheint gar nicht in der Ferienwohnung, hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung des Mietbetrages, oder ein allfälliger Restbetrag gilt als geschuldet.
Spezielle Vereinbarungen sind in jedem Fall mit dem Anbieter/Vermittler direkt auszuhandeln.Die gemietete Ferienwohnung darf höchstens mit der auf dem Mietvertrag angegebenen Anzahl Personen belegt werden. Überzählige Bewohner müssen die Ferienwohnung sofort verlassen. Bei erfolgloser Mahnung wird der Vertrag ungültig und der Mieter muss die Ferienwohnung unverzüglich verlassen. Dasselbe gilt für unerlaubte Haustiere.

Mit dem Mietantritt anerkennt der Mieter die Haus- und Vermieterordnung.
Annullierung des Mietvertrages
Für jede Buchung ist beim Anbieter/Vermittler eine Annullationsversicherung abzuschliessen oder, sofern schon vorhanden, schriftlich nachzuweisen. Die Prämie für diese Versicherung ist mit der Anzahlung einzuzahlen.
Möchte ein Mieter aus anderen Gründen als in den AGB der abgeschlossenen Annullations-Kosten-Versicherung zurücktreten, gelten folgende Bedingungen: Bis 90 Tage vor Anreise werden 75% der Anzahlung zurückbezahlt
Bis 60 Tage vor Anreise wird die Anzahlung nicht mehr zurückbezahlt
30 Tage vor Anreise ist der ganze Mietbetrag fällig.
Kann die Wohnung kurzfristig durch den Anbieter/Vermittler weitervermietet werden, zahlt er dem Mieter den eingezahlten Betrag zurück, abzüglich einer Bearbeitungs-Gebühr von CHF 80.00. Der Anbieter/Vermittler kann vom Mieter empfohlene Nachmieter ohne Grundangabe ablehnen.
Melden Sie Annullierungen sofort. Es empfiehlt sich, diese schriftlich nachzureichen und sich diese auch schriftlich bestätigen zu lassen.

Mietobjekt
Die anvertraute Ferienwohnung ist mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Bei Mietantritt festgestellte Schäden oder fehlende Gegenstände sind sofort, spätestens aber am zweiten Tag, dem Schlüsselhalter, Vermittler oder Anbieter zu melden.
Der Mieter ist dafür verantwortlich dass das Mietobjekt rechtzeitig angetreten (Verkehrsaufkommen beachten) und auch rechtzeitg wieder zurückgegeben wird (siehe Mietvertrag). Die Wohnungen müssen aufgeräumt (Betten abgezogen) und „Besenrein“ zurückgegeben werden. Das Abwaschen von Geschirr, Pfannen, Besteck und das Abführen von Kehricht ist Sache des Mieters. Diese Leistungen sind nicht in den Endreinigungspreisen enthalten. Zusatzreinigungen werden nachbelastet, Schäden und Bruch in und um das Mietobjekt, die während der Aufenthaltsdauer vom Mieter, oder ihm anvertrauten Personen (Kinder) verursacht wurden, sind unverzüglich zu melden. Der Mieter oder der Schadenverursacher haftet kausal für alle entstandenen Schäden. Insbesonders auch für aus selbstverschuldeten Schäden entstandene Mietausfälle, die einen Nachvermietung nicht mehr zulassen. Die Ferienwohnungen werden im besten Zustand dem Mieter übergeben. Ohne Mitteilung an den Anbieter/Vermittler innert 48 Std. nach Übergabe des Mietobjektes, wird Mängelfreiheit vermutet.
Allfällige Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen, können bis höchstens zwei Wochen nach dem vertraglichen Mietende an den Anbieter/Vermittler schriftlich, mit den notwendigen Beweismitteln gestellt werden. Die gesetzliche Haftung ist auf den zweifachen Mietbetrag beschränkt (Forderungs-Summe aller Beteiligten). Nach dieser Frist verwirken alle Rechte auf irgendwelchen Schadenersatz- oder Minderungs-Forderungen.
Hindern grössere Mängel, oder Einflüsse von höherer Gewalt, die nicht in nützlicher Frist behoben werden können, den Bezug der Ferienwohnung, kann der Anbieter/Vermittler eine gleichwertige Unterkunft in einer anderen Ferienwohnung anbieten.
Gelingt es dem Anbieter nicht, Ersatz zu leisten, kann der Mieter aus dem Verrag zurücktreten und der eingezahlte Betrag wird zurückerstattet. Gelingt es aber dem Anbieter/Vermittler, die Wohnung so herzurichten, dass sie dem Standard entspricht, aber der Mieter verzichtet aus irgendwelchen Gründen auf das Angebot, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung und der Mietvertrag verliert seine Gültigkeit. In diesem Fall können keine weiteren Ansprüche oder Schadenersatzforderungen gestellt werden.
Bei Schäden aus Naturgewalten oder Umweltkatastrophen kann der Anbieter/Vermittler ohne Ersatzwohnung und ohne Schadenerstz vom Vertrag zurücktreten. Die eingezahlten Beträge werden entweder von der Annullationsversicherung oder von Anbieter/Vermittler direkt an den Mieter zurückerstattet. Der Anbieter/Vermittler kann während der Mietdauer den Mietvertrag aufheben, wenn gravierende Umstände das weiterbewohnen der Wohnung verhindern oder den Mieter gefährden. Bereits erfolgte Zahlungen werden, unter Abzug der bereits erbrachten Leistungen, zurückbezahlt. Der Anbieter/Vermittler kann aber auch gleichwertigen Ersatz anbieten.
Vorgängig aller Zusagen gelten die AGB der für den entsprechenden Vertrag geltenden Annullations-Versicherung. Über allen diesen Bestimmungen gelten bei Streitigkeiten die schweizerischen Gesetze für Vertragsrecht und Produktehaftung.
Haftung
Der Anbieter/Vermitler haftet für die ordnungsgemässe Reservation und Buchung. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle Kosten an die richtigen Stellen verteilt werden und bürgt für die anvertrauten persönlichen Daten (Datenschutz). Vermittler übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Forderungen seitens eines Mieters, die das Mietobjekt betreffen. Dies gilt für Ursachen, die in und/oder um, oder auf dem Weg zum Mietobjekt geschehen. Der Vermittler kann die vom Geschädigten schriftlich eingereichte Reklamation/Forderung an die für die Ursache zuständigen Stelle weiterleiten. Für die Erledigung ist der Kläger mitverantwortlich. Es gelten nur die in den AGB und im Vertrag festgesetzten Verbindlichkeiten. Sollte eine Bestimmung dieses Reglementes und der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt nicht berührt.
Es gilt Schweizer Recht, auch wenn die Buchung aus dem Ausland getätigt wurde.
Diese AGB sind den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen unterstellt Der Mieter kann den Anbieter/Vermittler nur an dessen Wohnort einklagen. Der Anbieter/Vermittler kann den Mieter an dessen, oder seinem Wohnsitz gerichtlich belangen.

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